Das Schulministerium hat für die Zeit nach den Herbstferien, also ab dem 26.10.2020, wieder eine durchgehende Pflicht zum Tragen einer Mund- Nasebedeckung erlassen. Sie gilt mit Betreten des Schulgeländes. Auch auf festen Sitzplätzen im Unterricht ist wieder eine MNB zu tragen.
Zum Umgang mit Verdachtsfällen einer Covid 19 Erkrankung hat das Ministerium ein Schaubild erstellt.
Die Unterrichtsräume werden alle 20 Minuten einer Stoßlüftung unterzogen. Die Temperaturen werden dadurch zeitweise um mehrere Grad sinken. Darauf sollte bei der Wahl der Kleidung für den Unterrichtstag geachtet werden.
Die Schulleitung