Liebe Eltern,
zum Ende des Jahres möchte ich mich mit dem zweiten Elternbrief bei Ihnen melden und Ihnen neben der Weitergabe von Informationen auch besinnliche Feiertage wünschen. Diesmal wird dieser Elternbrief nur hier auf der Homepage zum Download bereitstehen, da wir ihn ja nicht wie gewohnt über Ihre Kinder in der Schule verteilen konnten.
Im Namen des gesamten Kollegiums wünsche ich Ihnen und Ihren Familien frohe Weihnachten und alles Gute für das neue Jahr!
Volker Wendland
Schulleiter
Liebe Eltern, leider konnten wir in diesem Jahr weder den schönen Tag der offenen Tür noch die bewährten Informationsveranstaltungen für Sie durchführen. Wir bieten Ihnen an dieser Stelle einen kleinen Ersatz zur Orientierung an, wenn Sie sich fragen: Ist die Lippetalschule die richtige Schule für mein Kind?
Dieses Video zeigt unser Schulleben:
Mit diesem Link gelangen Sie zu einer Präsentation unserer Schulstruktur:
Der Schulweg zur Lippetalschule wird durch den Schülerspezialverkehr der Gemeinde organisiert. Alle Informationen dazu sind auf der Internetseite der Gemeinde Lippetal unter folgendem Link zu finden
https://www.lippetal.de/buergerinfo/produkte/schuelerbefoerderung.php
Viel Spaß beim Erkunden!
Volker Wendland
Schulleiter
Seit Oktober verfügen nun alle Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 11 über ein iPad mit passendem Pencil. Sie können diese nun für die schulische Arbeit im Unterricht und zu Hause nutzen. Die Kursräume sind mit digitaler Präsentationstechnik ausgestattet.
Alle Schüler*innen verfügen über eine schuleigene E-Mail Adresse und einen kostenlosen Zugang zur gesamten Office-Palette wie Word, Excel, PowerPoint, Teams und OneNote. Die Dateien können in einer Cloud gespeichert werden, sodass der Zugriff von allen digitalen Endgeräten aus möglich ist.
Von besonderer Bedeutung für die unterrichtliche Nutzung ist die Möglichkeit der Kollaboration. Die Schüler*innen können gleichzeitig an einem Dokument arbeiten und diese für Lehrkräfte und Mitschüler zur gemeinsamen Bearbeitung freigeben. Die mit der Kollaboration einhergehende Kommunikation ist Voraussetzungen für Teamfähigkeit und damit eine Schlüsselkompetenz.
Da an den Universitäten und im Berufsleben digitale Medien ein selbstverständliches Arbeitsmittel darstellen und Medienkompetenz vorausgesetzt wird, geht es nicht nur darum, digitale Medien in die Schule zu implementieren, sondern Schule in einer digitalen Kultur zu ermöglichen. Wir freuen uns, das wissenschaftspropädeutische, selbstständige und kritische Arbeiten in der gymnasialen Oberstufe durch gezielten Einsatz digitaler Medien zu intensivieren, um so sowohl optimal auf das Abitur vorzubereiten als auch Arbeitsprozesse aufzugreifen, die an Universitäten und in vielen anderen Berufen zum Standard gehören. Auch die Schüler*innen des Jahrgangs zeigen sich begeistert über die vielfältigen Möglichkeiten ihrer neuen „Schulbegleiter“.


Auch der Sportunterricht vor den Herbstferien war geprägt von den Einschränkungen der Coronazeit: Sogar bei z.T. herbstlichem Wetter wurde regelmäßig draußen trainiert.
Die Kollegen der 5. Klassen (Herr Haurand, Herr Masukowitz, Herr Opatzki und Frau Preißler) verständigten sich darauf in den ersten Wochen den Aspekt der Ausdauerförderung in den Mittelpunkt zu stellen und so verbesserten die vier 5er Klassen fleißig ihre Ausdauer an der frischen Luft z.B. am Idenpatt (= Ida-Auenweg), auf dem Sportplatz oder auf der Wiese am Schulzentrum.
In der letzten Woche vor den Herbstferien fand dann im Rahmen des Sportunterrichts ein jahrgangsstufeninterner klassenweiser Ausdauerwettbewerb statt. Dabei sollte jede Klasse gemeinsam in 10 Minuten möglichst viele Runden zurücklegen.
Die Schülerinnen und Schüler erreichten dabei im Schnitt pro Kind über 1500 m in den 10 min (d.h. 7,1 bis 7,7 Runden à 200m) und am Ende hatte ganz knapp die Klasse 5d die Nase vorn und erhielt als Belohnung einen Klassenpokal und alle Kinder freuten sich über eine persönliche Urkunde mit ihrem Klassenergebnis.

Das Schulministerium hat für die Zeit nach den Herbstferien, also ab dem 26.10.2020, wieder eine durchgehende Pflicht zum Tragen einer Mund- Nasebedeckung erlassen. Sie gilt mit Betreten des Schulgeländes. Auch auf festen Sitzplätzen im Unterricht ist wieder eine MNB zu tragen.
Zum Umgang mit Verdachtsfällen einer Covid 19 Erkrankung hat das Ministerium ein Schaubild erstellt.
Die Unterrichtsräume werden alle 20 Minuten einer Stoßlüftung unterzogen. Die Temperaturen werden dadurch zeitweise um mehrere Grad sinken. Darauf sollte bei der Wahl der Kleidung für den Unterrichtstag geachtet werden.
Die Schulleitung
Das Schulministerium hat heute folgende Informationen für Schülerinnen und Schüler für die Reisezeit der Herbstferien bekannt gegeben: Nach dem Aufenthalt in einem Risikogebiet und der Einreise nach Deutschland entfällt die Pflicht zur Quarantäne ab dem Zeitpunkt, ab dem Einreisende ein negatives Testergebnis nachweisen können.
Hierfür gibt es aktuell zwei Möglichkeiten:
Schülerinnen und Schülern müssen sich nach der Rückkehr aus Risiko- gebieten regelmäßig in Quarantäne begeben (s.o.). Wenn sie dies miss- achten und dennoch zur Schule kommen, spricht die Schulleiterin oder der Schulleiter aufgrund des Hausrechts das Verbot aus, das Schulge- lände zu betreten. Unabhängig von den rechtlichen Folgen stellt ein sol- ches Verhalten einen schweren Verstoß gegen die Pflicht zur gegensei- tigen Rücksichtnahme in der Schule dar.
Schülerinnen und Schüler in Quarantäne bleiben dem Unterricht aus Rechtsgründen fern. Dieser Umstand stellt keine Schulpflichtverletzung und keinen schulischen Pflichtenverstoß der Schülerin oder des Schülers dar. Das dem privaten Lebensbereich zuzurechnende Urlaubsverhalten ist durch schulrechtliche Maßnahmen (Bußgeldverfahren, Ordnungs- maßnahmen) nicht zu sanktionieren.
Nach § 43 Absatz 2 Schulgesetz NRW müssen die Eltern bzw. die be- troffenen volljährigen Schülerinnen und Schüler im Falles eines Schul- versäumnisses die Schule unverzüglich benachrichtigen und schriftlich den Grund mitteilen. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aufgrund der Verpflichtung zur Einhaltung von Quarantänemaßnahmen versäumt wird, kann die Schule im Fall der gesetzlichen Quarantäne gemäß § 3 CoronaEinrVO von den Eltern Nachweise über die Reise in ein Risikoge- biet verlangen und im Fall einer behördlich angeordneten Quarantäne im Wege der Amtshilfe gemäß § 5 Absatz 1 Nr. 3 Verwaltungsverfahrens- gesetz NRW beim Gesundheitsamt Erkundigungen einziehen, ob und ggfls. welche Maßnahmen dort aufgrund des Infektionsschutzgesetzes oder aufgrund der nach dem Infektionsschutzgesetz erlassenen Bestim- mungen getroffen worden sind.
Für die Nachholung quarantänebedingt nicht erbrachter Leistungsnach- weise (Klassenarbeiten, Klausuren) gelten die Bestimmungen der jewei- ligen Ausbildungs- und Prüfungsordnung.