Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler im Jahrgang 8, die geplante Informationsveranstaltung zur Wahl des Neigungsfachs ab Klasse 9 musste wegen der Corona-Problematik abgesagt werden. Stattdessen stellen wir diese Informationen hier in schriftlicher Form zur Verfügung. Ansprechpartner für Rückfragen sind die Klassenleitungen und die Abteilungsleiterin Fr. Marx.
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler im Jahrgang 7, die geplante Informationsveranstaltung zur Möglichkeit der Wahl einer 2. od. 3. Fremdsprache ab Klasse 8 musste wegen der Corona-Problematik abgesagt werden. Stattdessen stellen wir diese Informationen hier in schriftlicher Form zur Verfügung. Ansprechpartner für Rückfragen sind die Klassenleitungen und die Abteilungsleiterin Fr. Lütkehellweg.

– Neue Information mitgeteilt durch die Bezirksregierung Arnsberg –
„Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht, so kann eine Beurlaubung nach § 43 Abs. 4 Satz 1 SchulG NRW durch die Schulleiterin oder den Schulleiter schriftlich erfolgen.
Die Beurlaubung kann bis längstens zum 31. Juli 2020 (Ende des Schul- jahres 2019/2020) ausgesprochen werden. Sie ist mit einem Widerrufsvorbehalt (§ 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Alt. 2 VwVfG NRW) zu versehen.
Die Beurlaubung kann jederzeit durch eine schriftliche Erklärung seitens der Eltern – oder bei Volljährigkeit durch die Schülerin oder den Schüler selbst – aufgehoben werden.
Voraussetzung für die Beurlaubung der Schülerinnen und Schülern ist, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt. Ist der Schulleiterin oder dem Schulleiter diese Vorerkrankung bereits bekannt, so kann von der Vorlage des Attestes abgesehen werden; in diesem Fall ist das Bekanntsein der Vorerkrankung in der schriftlichen Befreiung kurz zu vermerken.
Die Schülerin oder der Schüler ist in der Beurlaubung auf deren mögliche schulische Folgen aufmerksam zu machen. Mit Blick auf das Erbringen von Prüfungsleistungen verweise ich auf die Ausführungen der 15. Schulmail vom 18. April 2020.“
In der ersten Phase der Schulöffnung kommen lediglich die Schüler*innen der Jahrgangsstufe 10 und der Q2 wieder in die Schule.
Für die Q2 gilt:
Die Kursgruppen in der Q2 sind so klein, dass die Abstandsregeln (mindestens 1,50 m) in den Kursräumen der Q2 problemlos eingehalten werden können. Lediglich der LK Geschichte mit einer Größe von 18 Teilnehmern weicht in die Mensa (B.08) aus. Die Gruppeneinteilung und die Raumplanung darf nicht getauscht oder geändert werden
Für die Jahrgangstufe 10 gilt:
Ihr seid innerhalb eurer Klasse bzw. eures Kurses in zwei Gruppen aufgeteilt. Ihr werdet in zwei nebeneinander liegenden Klassenräumen in den Fächern eures Stundenplans unterrichtet. Die Gruppeneinteilung wird nicht getauscht oder geändert. Im Unterrichtsraum arbeitet ihr an Einzeltischen. So wird die Abstandsregel von min. 1,5 Metern gewährleistet.
Für alle gilt: Damit wir die Hygienestandards in dieser Zeit einhalten können, ist eure Mitarbeit besonders wichtig!
Wenn ihr an der Schule ankommt, begebt euch bitte unverzüglich in euren jeweiligen Unterrichtsraum. Setzt euch auf die vorbereiteten Stühle. Diese Sitzplätze bleiben erhalten und dürfen nicht getauscht werden. Der Sitzplan muss eingehalten werden und wird vom Lehrer dokumentiert.
Eure Raumzuweisung findet ihr auf eurem Stundenplan.
Bsp: Fach .. Lehrer .. Raum .. Anfangsbuchstabe eures Nachnamens
M .. MarxA .. B.1.12 .. M (eier)
Solltet ihr im Augenblick Krankheitssymptome aufweisen, so bleibt bitte unbedingt zu Hause und lasst euch durch eure Eltern wie gewohnt krankmelden.
Auch wenn es schwerfällt, müsst ihr in der Schule einen Abstand von mindestens 1,50 m einhalten. Dies gilt für die Klassenräume, genauso wie für die Pausen.
In den Pausen habt ihr im Augenblick euren eigenen Bereich, in welchem ihr euch mit entsprechendem Abstand aufhalten sollt:
außen: Pausenhof A Südseite (Übergang Gebäude A zu B) für 10d und 10e
Pausenhof B Ostseite (vor der Sporthalle) für 10a, 10b und 10c
innen: Pausenhalle A und Mediathek für 10d und 10e
(bei Regen): Pausenhalle B für 10a, 10b und 10c
Maximal zwei Schüler*innen halten sich im Sekretariat auf. Vor dem Sekretariat gilt der obige Abstand, achtet auf die Markierungen am Boden.
Die Toiletten sind geöffnet. Alle Seifen- und Papierhandtuchspender sind aufgefüllt.
Wenn ihr husten und niesen müsst, dann tut dies bitte in die Armbeuge hinein. Grundsätzlich gilt sich nach dem Niesen bzw. Husten die Hände zu waschen.
Ein wesentlicher Punkt in Bezug auf die Hygienevorschriften ist Händewaschen. Dies sollte grundsätzlich in regelmäßigen Abständen erfolgen.
Zudem findet ihr vor den Eingängen Desinfektionsspender. Diese können zusätzlich genutzt werden. Bedenkt aber bitte, dass ihr mit diesen verantwortungsvoll umgeht. Das Wichtigste ist und bleibt das Händewaschen (30 Sekunden).
Im Augenblick besteht an Schulen keine Mundschutzpflicht. Wir empfehlen jedoch allen dringend das Tragen von sogenannten Alltagsmasken, mindestens im Bus und in den Fluren (wo man den Abstand nur schwierig einhalten kann).
Der Kiosk und die Mensa haben geschlossen. Auch der Wasserspender steht nicht zur Verfügung. Bringt also dementsprechend eure Verpflegung mit.
Wenn jeder Einzelne achtsam ist, werden wir gemeinsam die Schulöffnung unter diesen besonderen Bedingungen meistern!
Bis Donnerstag!
Alexandra Marx
Schülerspezialverkehr startet am Donnerstag
Mit der Entscheidung des Schulministeriums zur Teilöffnung verschiedener Schulformen startet auch die Lippetalschule ab dem 23.04.2020 mit dem unterrichtlichen Angebot für die Abschlussjahrgänge 10 und Q2.
Mit dieser Teilöffnung nimmt auch der Schülerspezialverkehr am Donnerstagmorgen wieder zu den gewohnten Fahrplanzeiten seinen Dienst auf.
Das Busunternehmen bittet die Schülerinnen und Schüler darum, nur den hinteren Buseinstieg zu nutzen und sich so gut wie möglich in den Bussen zu verteilen.
Es wird zudem darauf aufmerksam gemacht, dass die Schulleitung der Lippetalschule das Tragen von Alltagsmasken für die Schülerinnen und Schüler empfiehlt. Diese Empfehlung wird auch vom Schulbusunternehmen für den Bustransport ausgesprochen.
Nähere Informationen zum Wiederbeginn des Unterrichts sind auf der Homepage der Lippetalschule (www.lippetalschule.de) zu finden.