Elternmitwirkung

Sehr geehrte Eltern, hier finden Sie die Hinweise des Schulministeriums zur Elternmitwirkung. Über eine aktive Mitwirkung freut sich die gesamte Schulgemeinde. Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme an den Sitzungen der Nachweis der Impfung oder Genesung oder ein höchstens 48 Std. altes Negativtestergebnis vorgelegt werden muss. Näheres regelt die Coronabetreuungsverordnung.