Hygieneregel Mund- Nase-Schutz in der Schule

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, ich möchte Sie und Euch an dieser Stelle auf die Maskenpflicht zum Wiederbeginn des Unterrichts in regulärer Form hinweisen. Ich empfehle für einen langen Schultag mehrere Masken mitzubringen. Der Schwimmunterricht wird zunächst bis zum 31.08. in Sportunterricht umgewandelt. Sportunterricht soll in der Regel im Freien stattfinden. Die weiteren Bestimmungen zur Maskenpflicht vom Ministerium finden Sie und Ihr nachfolgend:

An allen weiterführenden und berufsbildenden Schulen besteht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle weiteren Personen ebenfalls eine Pflicht zum Tragen einer Mund- Nase-Bedeckung. Sie gilt für die Schülerinnen und Schüler an den vorgenannten Schulen grundsätzlich auch für den Unterrichtsbetrieb auf den festen Sitzplätzen in den Unterrichts- und Kursräumen. Soweit Lehrkräfte im Unterrichtsgeschehen den empfohlenen Mindestabstand von 1,5 Meter nicht sicherstellen können, haben auch diese eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

Sofern jedoch das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung mit den pädagogischen Erfordernissen und Zielsetzungen der Unterrichtserteilung und der sonstigen schulischen Arbeit nicht vereinbar ist, kann die Schule vom Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung zumindest zeitweise oder für bestimmte Unterrichtseinheiten bzw. in Prüfungssituation absehen. In diesen Fällen ist jedoch die Einhaltung der Abstandsregel mit 1,5 Meter zu beachten. Darüber hinaus gehende Ausnahmen, zum Beispiel aus medizinischen Gründen oder auf Grund einer Beeinträchtigung, sind möglich.

Die hier zum Mund-Nasen-Schutz getroffenen Regelungen sind angesichts der aktuell wieder steigenden Infektionszahlen angemessene Maßnahmen zum Infektionsschutz. Sie werden vorerst bis zum 31. August 2020 befristet und bieten so die Gelegenheit, die Entwicklung des Infektionsgeschehens insbesondere während und nach der ferienbedingten Rückreisewelle sorgfältig zu beobachten und dann neu zu bewerten.

Die Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler sind dafür verantwortlich, Mund- Nase-Bedeckungen zu beschaffen. (…) Von den hier insgesamt beschriebenen Regelungen zum Tragen von Mund- Nase-Bedeckungen dürfen die Schulen nicht mit eigenen Regelungen abweichen.

Volker Wendland
Schulleiter